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Welche nationalen Besonderheiten gelten in Italien?

Eine europäische Richtlinie, eine nationale Übersetzung

Die CSRD ist eine Richtlinie, keine Verordnung. Dieser Unterschied wirkt juristisch, hat aber unmittelbare Folgen für jedes Unternehmen, das wissen möchte, ob es unter die Berichtspflicht fällt. Eine Richtlinie legt ein Ziel und einen Mindestrahmen fest; der nationale Gesetzgeber bestimmt, wie dieses Ziel in eigenes Recht umgesetzt wird. Italien hat, wie jeder andere Mitgliedstaat, diese Umsetzung auf seine eigene Weise ausgestaltet. Das bedeutet, dass der europäische Text der Ausgangspunkt ist, aber nicht der Endpunkt, auf den sich ein Unternehmen stützen kann.

Die Umsetzung betrifft mehrere Bereiche zugleich: wer genau unter den Anwendungsbereich fällt, welche Instanz die Aufsicht führt, welche Sanktionen bei Fehlen eines Berichts gelten, und welche Rolle die nationale Wirtschaftsprüfer- oder Aufsichtsorganisation bei der Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen erhält. Jeder dieser Bereiche kann im italienischen Text etwas anders formuliert sein als in der Richtlinie selbst, und genau über diesen Unterschied lesen Unternehmen häufig hinweg.

Warum sich der Kreis der verpflichteten Unternehmen verschieben kann

Die europäischen Schwellenwerte für die Unternehmensgröße sind ein gemeinsamer Ausgangspunkt, aber die Art und Weise, wie ein Mitgliedstaat Gruppen, Mutterunternehmen und inländische Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne behandelt, kann abweichen. Italien hat eine eigene Unternehmensstruktur mit vielen mittelgroßen Familienunternehmen und Holdingkonstruktionen, und die Art, wie das nationale Recht mit der Konsolidierung innerhalb dieser Strukturen umgeht, bestimmt mit, welche Einheit letztlich den Bericht erstellt und wer dafür zeichnet. Eine Tochtergesellschaft, die auf europäischer Ebene außer Betracht zu bleiben scheint, kann durch eine nationale Ergänzung doch in den Kreis fallen, oder umgekehrt.

Auch der Zeitpunkt der Verpflichtung wird national ausgestaltet. Die Richtlinie sieht eine gestaffelte Einführung nach Unternehmenskategorie vor, aber die genauen Daten, Übergangsregelungen und etwaige Ausnahmen für bestimmte Branchen werden pro Land festgelegt. Für ein Unternehmen, das auf Basis eines europäischen Zeitplans plant, kann der italienische Text ein anderes Inkrafttretungsdatum oder eine andere Übergangsregelung enthalten.

Aufsicht, Sanktionen und die Rolle des Wirtschaftsprüfers

Wo die Richtlinie einen Rahmen für die Prüfung (Assurance) festlegt, bestimmt das nationale Recht, wer in Italien befugt ist, diese Prüfung durchzuführen, und unter welchen Voraussetzungen. Das betrifft nicht nur den externen Wirtschaftsprüfer, sondern auch die interne Organisation: wer im Unternehmen den Prozess vorbereitet, welche Nachweise festgehalten werden und wie diese Nachweise einer Prüfung standhalten, die nach italienischen Regeln durchgeführt wird.

Sanktionen bei Fehlen eines Berichts, bei Unvollständigkeit oder bei fehlerhaften Angaben sind ebenfalls keine europäisch einheitlich festgelegte Größe. Die Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen festzulegen, überlässt die Ausgestaltung aber dem nationalen Recht. Das bedeutet, dass Art und Schwere einer Sanktion in Italien von dem abweichen können, was in einem anderen Land für dasselbe Versäumnis gilt.

Das Muster hinter der Besonderheit

Diese Unterschätzung nationaler Besonderheiten ist kein Einzelfall eines Landes. Derselbe Mechanismus zeigt sich bei der polnischen Umsetzung der CSRD und den Folgen für die Berichtspflicht, bei dem schwedischen Ansatz zu Aufsicht und Sanktionen unter der CSRD und bei der dänischen Ausgestaltung von Schwellenwerten und Übergangsfristen. Auch in kleineren Rechtsordnungen, wie beschrieben bei der irischen Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsrichtlinie, bei der österreichischen Ausgestaltung von Konsolidierung und Konzernberichterstattung und bei den tschechischen Regeln zur Aufsicht über die Nachhaltigkeitsberichterstattung, zeigt sich stets derselbe rote Faden: Der europäische Text ist das gemeinsame Fundament, aber der nationale Text ist der Ort, an dem die Verpflichtung konkret wird.

Wer für Italien wissen möchte, wo genau der aktuelle Text steht, welche Instanz die nationale Umsetzung veröffentlicht und welche Schwellenwerte derzeit gelten, sollte diese Quelle unmittelbar konsultieren. Diese Seite beschreibt den Mechanismus, durch den eine europäische Regel pro Land unterschiedlich ausfallen kann, nicht die aktuellen Zahlen oder Fristen selbst, da diese sich ändern können und je nach Quelle unterschiedlich sein können.

Vom Anwendungsbereich zum Nachweis

Festzustellen, ob und wie ein Unternehmen in Italien unter die Berichtspflicht fällt, ist ein erster Schritt. Danach folgt die Frage, wer innerhalb der Organisation welche Verpflichtung trägt, welcher Nachweis dazugehört und welche Kontrolle belegt, dass die Geschäftsführung die Kontrolle hat. Das ist der Bereich des Compliance Check, der auf dieser Website in Entwicklung ist. Wer bereits jetzt wissen möchte, welcher Teil der zugrunde liegenden Arbeit, von der Klärung des Anwendungsbereichs bis zur Zusammenstellung der Nachweise, mit KI beschleunigt werden kann, kann das im Werkscan von FTE TO AI durchrechnen lassen, der pro Aufgabe aufzeigt, welcher Teil der Arbeit übernommen werden kann.

Alpha 60de assistent van de Compliance Check

Vraag maar welke verplichting op u van toepassing is, en waaraan u dat kunt aantonen.

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