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Welche nationalen Ergänzungen gelten in Deutschland

Eine europäische Richtlinie ist kein Gesetz, das automatisch in jedem Land gleich funktioniert. Die CSRD muss von jedem Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt werden, und genau in diesem Umsetzungsprozess entstehen Unterschiede. Deutschland hat eine eigene Gesetzgebungstradition, eigene Aufsichtsbehörden und eine eigene Art der Durchsetzung. Wer davon ausgeht, dass der europäische Text die ganze Geschichte ist, verpasst genau den Teil, der in der Praxis am meisten zählt.

Warum der europäische Text nicht der Endpunkt ist

Die Richtlinie selbst enthält die gemeinsame Grundlage: wer in den Anwendungsbereich fällt, was berichtet werden muss und nach welchem Rahmenwerk. Aber eine Richtlinie lässt den Mitgliedstaaten Spielraum. Deutschland kann Teile strenger ausgestalten, zusätzliche Definitionen hinzufügen, eigene Fristen für die nationale Umsetzung festlegen oder die Durchsetzung Stellen übertragen, die anders arbeiten als in anderen Ländern. Dieser Spielraum wird nicht immer auf eine auffällige Weise genutzt. Er steckt in Details: wie eine Aufsichtsbehörde eine Norm auslegt, welche Rolle der Wirtschaftsprüfer bei der Prüfung erhält, oder wie streng auf den Abgleich zwischen Lagebericht und Nachhaltigkeitsberichterstattung geachtet wird.

Wovon es in Deutschland konkret abhängt

Ob und wie eine nationale Ergänzung für Ihr Unternehmen relevant ist, hängt von mehreren Faktoren ab, die von Fall zu Fall unterschiedlich sind:

Keiner dieser Faktoren lässt sich isoliert beurteilen. Sie wirken aufeinander ein, und das Ergebnis unterscheidet sich je Unternehmen. Deshalb ist es wenig sinnvoll, hier einen festen Schwellenwert oder eine feste Frist zu nennen: diese Zahlen ändern sich, werden je Gesetzgebungsverfahren festgelegt und sind im aktuellen deutschen Gesetzestext und der zugehörigen Begründung zu finden, nicht in einer Zusammenfassung, die versucht, alles abzudecken.

Das Muster hinter der Ergänzung

Der rote Faden bei nationalen Ergänzungen ist stets derselbe Mechanismus: ein Mitgliedstaat nutzt den Spielraum, den die Richtlinie lässt, um etwas hinzuzufügen, zu verschärfen oder etwas anders zu formulieren als der europäische Grundtext. Das geschieht nicht nur in Deutschland. Unternehmen, die auch in Frankreich tätig sind, stoßen auf vergleichbare Fragen, nachzulesen über die französische Ausgestaltung der CSRD-Verpflichtungen, und das gilt ebenso für die Gesetzgebung, die über die belgische Umsetzung der europäischen Berichtspflicht anwendbar ist. Unternehmen mit einer Niederlassung in Südeuropa sollten auch prüfen, wie Spanien die europäische CSRD-Richtlinie national ausgestaltet hat, da die Art der Aufsicht dort in Teilen von der deutschen Vorgehensweise abweicht.

Dieses Muster ist genau der Grund, warum ein Compliance-Ansatz, der nur die europäische Richtlinie betrachtet, für ein Unternehmen mit Aktivitäten in mehreren Ländern unvollständig ist. Die Verpflichtung, die auf europäischer Ebene festzustehen scheint, kann je Land einen anderen Verantwortlichen, einen anderen Nachweis oder eine andere Kontrolle erfordern.

Was das für die Nachweispflicht bedeutet

Ausgangspunkt dieser Umgebung ist nicht die Wiederholung von Gesetzestexten, sondern die Verdeutlichung dessen, was ein Unternehmen nachweisen können muss. Für jede Verpflichtung, die aus der deutschen Umsetzung folgt, stellt sich die Frage: wer innerhalb der Organisation ist verantwortlich, welcher Nachweis zeigt, dass die Verpflichtung erfüllt wurde, und welche Kontrolle stellt sicher, dass dies wiederholbar ist, nicht einmalig. Diese Dreiteilung — Verantwortlicher, Nachweis, Kontrolle — ändert sich nicht je Land. Was sich wohl ändert, ist der Inhalt, der darin einzufüllen ist, weil die zugrunde liegende Verpflichtung in Deutschland etwas anders liegen kann als in einem Nachbarland.

Das ist auch der Grund, warum eine generische Checkliste für ein Unternehmen mit einer deutschen Niederlassung oder einer deutschen Tochtergesellschaft nicht ausreicht. Die Frage ist nicht nur, ob berichtet wird, sondern ob die richtige nationale Bestimmung erkannt wurde, ob der richtige Nachweis beim richtigen Verantwortlichen festgehalten wird, und ob dies nachweisbar ist, sobald eine Aufsichtsbehörde oder ein Wirtschaftsprüfer danach fragt.

Der nächste Schritt

Sobald klar ist, welche Verpflichtungen gelten, wer Verantwortlicher ist und welcher Nachweis benötigt wird, entsteht ein Überblick über auszuführende Aufgaben: Daten sammeln, Dokumente erstellen, Kontrollen einrichten, Berichte abstimmen. Nicht all diese Arbeit erfordert denselben Aufwand, und nicht all diese Arbeit muss von Menschen erledigt werden. Der Werkscan von FTE TO AI berechnet je Aufgabe, welcher Anteil davon von KI übernommen werden kann, sodass deutlich wird, wo Kapazität benötigt wird und wo nicht. Für ein Unternehmen, das gerade damit beginnt, die deutschen Verpflichtungen zu erfassen, ist das ein logischer nächster Schritt nach der Frage, welche Ergänzungen genau gelten.

Alpha 60de assistent van de Compliance Check

Vraag maar welke verplichting op u van toepassing is, en waaraan u dat kunt aantonen.

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