Eine europäische Richtlinie ist kein Gesetz, das in jedem Land gleich funktioniert. Sie wird umgesetzt, und bei dieser Umsetzung trifft ein Mitgliedstaat Entscheidungen: darüber, wer genau darunter fällt, wer die Aufsicht darüber führt, und welche Konsequenzen gelten, wenn etwas fehlt. Frankreich ist bekannt als ein Land, das europäische Regelungen gründlich in seine eigene Rechtstradition einarbeitet, mit einer langen Geschichte nicht-finanzieller Berichtspflichten, die schon vor den aktuellen europäischen Regeln bestanden. Das macht die französische Ausgestaltung zu einem guten Beispiel dafür, wie nationale Ausprägungen entstehen: nicht durch Abweichung um der Abweichung willen, sondern durch Einpassung in ein System, das bereits vorhanden war.
Frankreich kannte schon länger Verpflichtungen zur Berichterstattung über soziale und ökologische Informationen, verankert im Handelsrecht. Als die europäische Linie kam, musste diese in dieses bestehende System eingepasst werden, nicht neben ein leeres Feld gelegt werden. Das hat Folgen dafür, wie breit oder eng der nationale Anwendungsbereich ausfällt, und dafür, welche Unternehmensformen besondere Aufmerksamkeit erhalten. Ein Mitgliedstaat mit einer eigenen Tradition in diesem Bereich übersetzt eine europäische Schwelle häufig durch die Brille dessen, was bereits galt, und das kann de facto zu einer anderen Abgrenzung führen, als der Text der Richtlinie auf den ersten Blick nahelegt.
Darüber hinaus bestimmt jeder Mitgliedstaat selbst, welche Aufsichtsbehörde zuständig ist und wie diese Aufsichtsbehörde vorgeht. In Frankreich spielt die Rolle unabhängiger Dritter, die die Berichterstattung prüfen müssen, schon länger eine Rolle im bestehenden System. Wie sich diese Rolle zu den neuen europäischen Assurance-Anforderungen verhält und welche Instanz darüber die Aufsicht führt, ist eine Frage, die je Land unterschiedlich beantwortet wird. Das ist eine zweite Ebene, auf der die nationale Ausgestaltung einer europäischen Regel abweicht: nicht nur wer berichten muss, sondern wer kontrolliert, ob das ordnungsgemäß geschieht.
Der Anwendungsbereich einer europäischen Verpflichtung hängt von Kriterien ab, die vom Mitgliedstaat konkret ausgestaltet werden, und davon, wie sich bestehende nationale Definitionen dazu verhalten. Ein Unternehmen, das nach europäischen Maßstäben gerade eben unter eine Verpflichtung fällt oder gerade eben nicht, kann in der französischen Ausgestaltung anders eingeordnet werden, abhängig davon, wie nationale Schwellenwerte und Definitionen formuliert sind. Das ist keine Frage einer anderen Richtlinie; es ist eine Frage einer anderen Übersetzung derselben Richtlinie.
Auch die Folgen einer Nichteinhaltung sind eine nationale Entscheidung. Eine europäische Richtlinie schreibt vor, dass es Sanktionen geben muss, aber nicht welche. Frankreich verfügt über ein eigenes System der Durchsetzung innerhalb des Unternehmensrechts, mit eigenen Verfahren und eigenen Instanzen, die dabei eine Rolle spielen. Wer davon ausgeht, dass die Sanktion für fehlende Berichterstattung überall in Europa denselben Charakter hat, übersieht, dass genau dies der Bereich ist, in dem den Mitgliedstaaten die größte Freiheit eingeräumt wurde.
Für eine Organisation mit Aktivitäten in Frankreich ergibt sich daraus eine konkrete Frage: welche Instanz für die Tochtergesellschaft oder den Hauptsitz dort zuständig ist, welche Assurance-Partei tätig werden darf, und wie sich die französische Geschichte der nicht-finanziellen Berichterstattung zur neuen europäischen Systematik verhält. Das sind keine Fragen, die sich mit einer allgemeinen europäischen Zusammenfassung beantworten lassen. Sie erfordern einen Blick auf den aktuellen französischen Text und auf die Art, wie die zuständige Instanz dort Ausgestaltung vornimmt, denn genau auf dieser Ebene spielt sich die nationale Ausprägung dieser Seite ab.
Diese Frage ist nicht einzigartig für Frankreich. Dieselbe Übersetzungsleistung findet in jedem Land mit einer eigenen Rechtstradition im Bereich nicht-finanzieller Informationen oder des Unternehmensrechts statt. So kann ein Leser nachvollziehen, wie sich die belgische Ausgestaltung von Aufsicht und Anwendungsbereich zur europäischen Linie verhält, wie Spanien die europäischen Schwellenwerte in sein nationales Unternehmensrecht eingepasst hat, oder wie Italien den Anschluss zwischen bestehenden Berichtspflichten und den neuen europäischen Regeln gestaltet hat. Für Organisationen mit Niederlassungen in mehreren Ländern ist dies genau der Grund, warum ein einheitlicher, europäischer Blick auf die Verpflichtung nicht ausreicht: jedes Land fügt seine eigene Ebene hinzu.
Zu wissen, dass Frankreich von der europäischen Linie abweicht, ist ein erster Schritt. Der nächste Schritt ist festzustellen, was das konkret für die eigene Organisation bedeutet: welche Verpflichtung genau gilt, wer dafür verantwortlich ist, welcher Nachweis dafür erforderlich ist und welche Control zeigt, dass der Prozess unter Kontrolle ist. Das ist der Bereich, auf den sich diese Website konzentriert, und für den der Compliance Check eine Struktur bietet: pro Verpflichtung einen Verantwortlichen, ein Nachweisdokument und eine Control, sodass eine Unternehmensleitung, ein CFO, General Counsel oder Internal Auditor nachweisen kann, dass die Organisation in Control ist, auch wenn nationale Ausprägungen wie diese das Ergebnis verkomplizieren.
Das Tool, das dies für die eigene Situation konkret macht, ist in Entwicklung. Wer dies bereits jetzt nutzen möchte, kann sich für die Warteliste anmelden.
Eine Frage, die häufig auf die Klärung von Verpflichtungen folgt, ist, wie viel der zugehörigen Arbeit tatsächlich von Menschen erledigt werden muss. Der [Arbeitsscan von FTE TO AI](/) berechnet je Aufgabe, welcher Teil davon von KI übernommen werden kann, vom Erstellen von Berichten bis zur Pflege von Nachweisdokumenten pro Land.
Vraag maar welke verplichting op u van toepassing is, en waaraan u dat kunt aantonen.
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