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Wie Italien die europäische Linie in eigenes Recht übersetzt

Eine europäische Richtlinie ist kein Gesetz, das in jedem Mitgliedstaat gleich funktioniert. Sie muss in nationales Recht umgesetzt werden, und in diesem Umsetzungsprozess trifft jeder Mitgliedstaat eigene Entscheidungen. Italien bildet darauf keine Ausnahme. Wer davon ausgeht, dass der europäische Text die ganze Geschichte ist, verpasst den Teil, der in der Praxis am ausschlaggebendsten ist: wie Rom die Regeln in den eigenen rechtlichen Rahmen eingepasst hat, welches Aufsichtsorgan benannt wurde und welche bestehenden Verpflichtungen zusammengeführt wurden oder gerade nebeneinander weiterbestehen.

Der Mechanismus der Abweichung

Die Abweichung liegt selten im Kern der Verpflichtung. Die Richtlinie selbst legt fest, was ungefähr geschehen muss; der Umsetzungsakt legt fest, wie das im italienischen Rechtssystem landet. Das kann die genaue Abgrenzung betreffen, wer unter die Regeln fällt, die Rolle, die bestehende nationale Aufsichtsbehörden neben oder anstelle neuer Strukturen erhalten, die Art und Weise, wie Sanktionen und Durchsetzung eingerichtet sind, und die Frage, ob Italien über das europäische Minimum hinausgeht oder sich strikt daran hält. Letzteres geschieht häufiger als erwartet: Ein Mitgliedstaat kann sich dafür entscheiden, den Anwendungsbereich zu erweitern, zusätzliche Berichtselemente hinzuzufügen oder bestimmte Übergangsfristen großzügiger zu gestalten, als die Richtlinie vorschreibt.

Daneben spielt die Interaktion mit bestehendem italienischem Recht eine Rolle. Italien hat eine eigene Tradition der Gesetzgebung zu Unternehmensführung, Umwelthaftung und Finanzberichterstattung. Neue europäische Verpflichtungen werden nicht in ein leeres Feld gesetzt, sondern müssen sich zu dem verhalten, was bereits bestand. Das kann dazu führen, dass eine Verpflichtung, die europäisch als neu gilt, in Italien teilweise bereits durch bestehende Regelungen abgedeckt war, oder umgekehrt, dass eine italienische Besonderheit eine zusätzliche Ebene hinzufügt, die es in anderen Mitgliedstaaten nicht gibt.

Was das für die Beweislast bedeutet

Der Grund, warum das wichtig ist, liegt nicht in der Politik, sondern in der Nachweisbarkeit. Eine Unternehmensleitung, die zeigen kann, dass sie den europäischen Text gelesen hat, hat noch nicht gezeigt, dass sie die richtige, aktuelle italienische Umsetzung befolgt hat. Aufsichtsbehörden in Italien prüfen anhand des nationalen Umsetzungsakts, nicht anhand der Richtlinie in ihrer ursprünglichen Form. Genau dieser Unterschied ist der Punkt, an dem die Beweislast oft schiefgeht: eine Kontrolle oder interne Prüfung, die von der europäischen Schwelle oder Frist ausgeht, während der nationale Umsetzungsakt eine andere Abgrenzung kennt, hält nicht stand.

Das ist auch der Grund, warum diese Seite keine Artikelnummern, Schwellenwerte oder Fristen nennt. Diese sind in der italienischen Umsetzungsgesetzgebung und in den Leitlinien der zuständigen nationalen Behörde festgelegt, und dieser Text ändert sich. Wer wissen muss, ob eine Verpflichtung derzeit gilt und unter welchen Voraussetzungen, konsultiert die aktuelle nationale Quelle, nicht eine Zusammenfassung, die im Moment des Lesens bereits veraltet sein kann.

Warum das keine Ausnahme ist

Italien steht damit nicht allein. Dieselbe Dynamik von europäischer Vorgabe und nationaler Ausgestaltung zeigt sich auch daran, wie Polen die europäische Linie in eigenes Recht übersetzt, an der eigenen Aufsichtsstruktur, mit der Schweden gemeinsame europäische Verpflichtungen ausgestaltet, und an der Art und Weise, wie Dänemark bestehende nationale Berichtspflichten mit neuen europäischen Anforderungen kombiniert. Auch außerhalb dieser drei ist das Muster erkennbar: Ein Mitgliedstaat nimmt die europäische Richtlinie als Ausgangspunkt, aber das nationale Gesetz bestimmt letztlich, was ein Unternehmen tatsächlich tun muss und wem es das nachweisen muss.

Für eine Führungskraft, einen CFO, General Counsel oder Internal Auditor, der Verantwortung für mehrere Einheiten oder Standorte trägt, bedeutet das, dass eine einzige europäische Leseliste nicht ausreicht. Für jedes Land, in dem das Unternehmen tätig ist, muss geprüft werden, welche nationale Umsetzung anwendbar ist, wer innerhalb dieser für welche Verpflichtung Eigentümer ist, welcher Nachweis erwartet wird und welche Kontrolle belegt, dass dieser Nachweis in Ordnung ist. Genau darauf ist der Compliance Check ausgerichtet: keine Wiederholung des europäischen Textes, sondern eine Übersicht je Verpflichtung nach Eigentümer, Nachweis und Kontrolle, damit eine Unternehmensleitung nachweisen kann, dass sie auf der Ebene, auf der Aufsichtsbehörden tatsächlich prüfen, in Control ist.

Der Status dieser Übersicht

Der Compliance Check wird derzeit aufgebaut. Wer damit bereits arbeiten möchte, kann sich für die Warteliste anmelden; es wird nichts angeboten, was noch nicht existiert, und es wird nichts über das Ergebnis einer individuellen Beurteilung versprochen. Was jedoch feststeht: Die Frage, welche Verpflichtungen gelten, lässt sich nie losgelöst von der Frage beantworten, in welchem Land, unter welcher nationalen Umsetzung und mit welcher nationalen Aufsicht ein Unternehmen tätig ist.

Sobald diese Übersicht von Verpflichtungen, Eigentümern und Nachweisen steht, entsteht eine zweite, praktische Frage: wer innerhalb der Organisation welchen Teil dieser Arbeit tatsächlich ausführt, und welcher Teil davon sich von automatisierter Unterstützung übernehmen lässt. Der Werkscan von FTE TO AI berechnet je Aufgabe, welcher Teil der Arbeit von KI übernommen werden kann, und knüpft damit genau an dem Punkt an, an dem diese Seite endet: nicht die Frage, welche Regel gilt, sondern die Frage, wie viel von der Arbeit, die zur Einhaltung dieser Regel nötig ist, vernünftigerweise noch von Menschen erledigt werden muss.

Alpha 60de assistent van de Compliance Check

Vraag maar welke verplichting op u van toepassing is, en waaraan u dat kunt aantonen.

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